Gartenbegehung durch Mitglieder des Kolonievorstandes
Liebe Gartenfreunde,
was ist der Sinn ?
Zu schauen ob:
a) ein Garten laufend bewirtschaftet und genutzt wird
b) ob neben der Nutzung als Ziergarten auch eine kleingärtnerische Nutzung vorhanden ist und
zwar möglichst ausreichend
was für Regeln sind zu beachten ?
neben dem Bundes – Kleingartengesetz, die Verträge mit dem Land Berlin und unsere
Pachtverträge sowie die Derzeit gültige Gartenordnung, u.a.
zur kleingärtnerischen Nutzung sagt die Gartenordnung u.a.:
Kriterien der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung im
Sinn von § 1 des Unterpachtvertrages sind Beet – Flächen, Obstbäume/ Beerensträucher sowie
Flächen die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst.- und
Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben
und mindestens ein drittel der Gartenfläche betragen.
In diesem Sinne gehören :
Zu den weiteren Pflichten der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Bewirtschaftung der Parzelle
gehört auch, dass diese frei von Unrat, Gerümpel und Gegenstände zu halten ist und die
vorhandenen Baulichkeiten dem Pachtvertrag bzw. der Selbstauskunft entsprechen und in einem
ordnungsgemäßem Zustand sind. Und das prüfen die Vorstände mit Augenmaß, z.B. auch bei der
Gartenbegehung um zu erreichen was unser aller Vertragsgrundlage ist und in Zukunft als
Kleingartenanlage sichern hilft.
Der Vorstand